Quickborn (em/sv) Jeder Unternehmer, der mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, ist dazu verpflichtet, seinen Betrieb mit Feuerlöschern auszustatten und diese regelmäßig mindestens jedoch alle zwei Jahre sachkundig prüfen zu lassen.

Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Produktionsunternehmen oder einen reinen Bürobetrieb handelt. „Besonders Freiberufler, die Aushilfskräfte beschäftigen, sind sich dieser Verpflichtung oft nicht bewusst. Grundsätzlich ist jeder Unternehmensbereich durch einen Brand gefährdet. Produktions- und Werkstätten, Lagerräume genauso wie Küchen oder Verwaltungsgebäude“, so Brandschutzbeauftragter und Gebäudeenergieberater Bernd Maaß.

Als Brandursache wird in vielen Fällen menschliches Fehlverhalten ermittelt. Aber auch dauerhaft im Stand- By-Betrieb laufende Elektrogeräte wie Computer und Drucker stellen eine oft unterschätzte Gefahr dar. Das gilt vor allem, wenn ihre Lüftungsschlitze durch Papier oder Akten verdeckt sind und sich ein Wärmestau entwickelt. Da die Geräte permanent Wärme abgeben, entstehen so schnell Schwel- oder Kabelbrände, die sich zu einem Vollbrand ausweiten und das gesamte Gebäude erfassen können.

Dem Gesetzgeber geht es in erster Linie um den Personenschutz. Darüber hinaus sollte jedoch der Firmeninhaber im eigenen Interesse auch an einen angemessenen Schutz seiner Unternehmenswerte denken. In ihrer Entstehungsphase lassen sich Brände mit einem Feuerlöscher fast immer erfolgreich löschen noch bevor die Feuerwehr am Unglücksort eintrifft.

Bernd Maaß berät seine Kunden ausführlich zu diesem Thema. „Selbstverständlich kontrollieren wir auch den Brandschutz in Ihrem Unternehmen.“ so Bernd Maaß.

Quelle: bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V., Friedrichsstraße 18, 34117 Kassel