Bad Segeberg (MIT) Neben den gesetzlich geregelten Bedingungen sind es sogenannte weiche Faktoren, die die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszufriedenheit der Arbeitnehmer sowie das unternehmerische Ergebnis bestimmen. Einen guten Anlass, betriebliche Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiter steuerlich besser zu berücksichtigen, bietet das aktuelle Gesetzgebungsverfahren des Jahressteuergesetzes 2015.

„Der Gesetzgeber hat nun eine gute Gelegenheit, steuerlich wirklich wirksame Erleichterungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen zu formulieren“, folgert MIT-Pressesprecher Hans-Peter Küchenmeister. Dazu gehören Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Beispiel durch die Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung ebenso wie eine Neuregelung beim Abzug von Pflegekosten. Aber auch Leistungen für die Gesundheitsförderung, zum Beispiel für die Teilnahme an Fitness-Programmen sowie für ein gutes Betriebsklima, wie es durch Betriebsveranstaltungen oder Geschenke zu besonderen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit, Geburt und so weiter zu Stande kommt, sollten steuerlich besser berücksichtigt werden. Hier stoßen Arbeitgeber bei der Gewährung von Zuwendungen sehr schnell an steuerliche Freigrenzen. Entweder sind die betrieblich veranlassten Maßnahmen nicht in ausreichender Höhe als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen oder sie sind als geldwerter Vorteil vom Arbeitnehmer zu versteuern. Beide Verfahrensweisen sind nicht motivierend, sondern hinderlich bei der Gestaltung moderner und flexibler Arbeitsbedingungen. Diese fiskalpolitischen Grenzen müssen den heutigen Gegebenheiten zur Gestaltung der Arbeitswelt angepasst werden, beschreibt Hans-Peter Küchenmeister die unzulängliche Situation. Es gilt auch, Erleichterungen beim Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer durchzusetzen und Mitarbeiterdarlehen steuerlich günstiger zu berücksichtigen. Und erhöhte Zulagen für ÖPNV-Nutzer belohnen Mitarbeiter, die mit Bus oder Bahn zur Arbeit kommen, ebenso wie die Umwelt. Erhöhte Pauschalbeträge erleichtern die Dokumentation bei Arbeitnehmern und Unternehmen, sie mindern den bürokratischen Aufwand. Insgesamt werden Arbeitnehmer, die Wirtschaft und die Finanzverwaltung entlastet, wenn diese Vorschläge mutig, im Sinne der Bürger, beschlossen werden. Dazu ruft Hans-Peter Küchenmeister die Bundestagabgeordneten aller Parteien auf.