Bei der Rente mit 63 dürfen aus Sicht der MIT-Kreisvorsitzenden maximal fünf Jahre Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Dies wurde in den Koalitionsverhandlungen verabredet und muss nun eingehalten werden. Zudem wird eine Stichtagsregelung gefordert, damit Zeiten der Arbeitslosigkeit nur rückwirkend angerechnet werden können.

Eine „gesetzlich initiierte Dauer-Frühverrentungswelle“ müsse verhindert werden, so eine Forderung auf einer Bundestagung der MIT-Kreisvorsitzenden. Die Bundesregierung wird aufgerufen, den Renteneintritt flexibel zu gestalten und Arbeitgebern eine beitragsfreie, befristete Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu ermöglichen. Flexibilität beim Renteneintritt schlägt Hans-Peter Küchenmeister, Mitglied des MIT-Kreisvorstandes (Foto), vor. Mit Blick auf die Einführung eines Mindestlohnes von 8,50 Euro plädieren die Kreisvorsitzenden für Ausnahmeregelungen, um negative Effekte einzudämmen. Dazu müssen Ehrenamtliche, Schülerpraktikanten, Azubis und Langzeitarbeitslose von den Regelungen ausgenommen werden. Weiter plädiert die MIT für eine Altersgrenze von 23 Jahren und eine mindestlohnbefreite Berufsorientierungsphase, zum Beispiel für freiwillige Praktika. (MIT)