Bad Bramstedt (em/mp) Wer auf der Suche nach einer Finanzierung für eine Weiterbildung ist oder eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter schulen lassen möchte und dafür finanzielle Unterstützung sucht, sollte sich über das Förderprogramm „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“ informieren.

Um die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung weiter zu erhöhen, wurden die Konditionen des Förderangebotes „Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen“ verbessert. Neben Beschäftigten können künftig auch Auszubildende den „Weiterbildungsbonus“ erhalten, sofern die Weiterbildungsinhalte nicht im Rahmen ihrer Ausbildung vermittelt werden. Dies gab am 31. Januar 2011 Wirtschaftsminister Jost de Jager in Kiel bekannt. „Wir wollen, dass Beschäftigte und Betriebe für Ihr Engagement in berufliche Weiterbildung einen „Bonus“ erhalten. Durch die Anrechnung von Lohnkostenpauschalen bei Freistellung durch den Arbeitgeber werden bis zu 100 Prozent der Seminarkosten übernommen“, sagte de Jager. Während das Förderangebot ausgeweitet wurde, sei der Titel „Weiterbildungsbonus“ kürzer und prägnanter geworden.

Weitere Informationen
Das neu erschienene Faltblatt zum „Weiterbildungsbonus Schleswig- Holstein“ informiert über die Fördermöglichkeit im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit und unter www.weiterbildungsbonus. schleswig-holstein.de herunter geladen oder unter folgender Adresse bestellt werden: Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Pressestelle, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel pressestelle@wimi.landsh.de.

Den richtigen Kurs findet man unter www.segeberg.kursportal.info.