Bad Segeberg - In Zeiten, in denen Kunden ihre Erfahrungen zunehmend online teilen, sind Bewertungen im Internet für viele Unternehmen ein zweischneidiges Schwert. Positive Rezensionen können das Geschäft beflügeln, während negative Bewertungen das Ansehen eines Unternehmens empfindlich schädigen können. Doch was, wenn eine Bewertung ungerechtfertigt oder gar falsch ist? In solchen Fällen haben Unternehmen durchaus rechtliche Mittel, um gegen negative Bewertungen vorzugehen.

Schritt 1: Bewertung sorgfältig prüfen

Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollten Unternehmen die negative Bewertung genau prüfen. Nicht jede kritische Äußerung ist rechtlich anfechtbar. Grundsätzlich gilt das Recht auf Meinungsfreiheit. Kunden dürfen ihre subjektive Meinung äußern, auch wenn diese für das Unternehmen negativ ausfällt. Allerdings gibt es Grenzen.

Wann ist eine Bewertung unzulässig?

  • Falsche Tatsachenbehauptungen: Werden in der Bewertung nachweislich falsche Tatsachen behauptet, wie zum Beispiel „Das Produkt war kaputt, obwohl es einwandfrei funktionierte“, kann dies rechtlich angefochten werden.
  • Schmähkritik: Bewertungen, die lediglich darauf abzielen, das Unternehmen herabzuwürdigen, ohne eine sachliche Kritik zu äußern, gelten als unzulässig.
  • Beleidigungen: Bewertungen, die beleidigende oder diffamierende Inhalte enthalten, überschreiten die Grenzen der zulässigen Meinungsäußerung und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Schritt 2: Kontakt zur Bewertungsplattform aufnehmen

Sobald klar ist, dass die Bewertung rechtswidrig ist, sollte das Unternehmen den Betreiber der Plattform, auf der die Bewertung veröffentlicht wurde, kontaktieren. Die meisten Plattformen bieten ein standardisiertes Verfahren an, um Bewertungen zu melden und prüfen zu lassen. Hierbei gilt es, alle relevanten Informationen, die die Rechtswidrigkeit der Bewertung belegen, bereitzustellen.

Plattformen wie Google, Yelp oder Trustpilot prüfen in der Regel, ob die gemeldete Bewertung gegen ihre eigenen Richtlinien verstößt. Wird der Verstoß bestätigt, wird die Bewertung gelöscht. Andernfalls kann das Unternehmen weitere Schritte in Erwägung ziehen.

Schritt 3: Abmahnung und Unterlassungserklärung

Wenn die Plattform die Bewertung nicht entfernt oder die Bewertung auf einer weniger regulierten Seite veröffentlicht wurde, kann das Unternehmen den Verfasser der Bewertung abmahnen. Hierzu wird eine Unterlassungserklärunggefordert, in der der Verfasser verpflichtet wird, die unzulässige Bewertung zu entfernen und zukünftig keine rechtswidrigen Äußerungen mehr zu tätigen. Im Falle einer Zuwiderhandlung droht eine Vertragsstrafe.

Eine Abmahnung kann entweder außergerichtlich durch einen Rechtsanwalt oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erfolgen. Ein erfahrener Anwalt für Presserecht kann helfen, die Erfolgsaussichten einer Abmahnung einzuschätzen und den Verfasser gezielt zur Verantwortung zu ziehen.

Schritt 4: Klage auf Löschung und Schadensersatz

Sollte der Verfasser der Bewertung auf eine Abmahnung nicht reagieren oder sich weigern, die Bewertung zu entfernen, kann das Unternehmen eine Klage auf Unterlassung und Löschung anstrengen. Zudem besteht die Möglichkeit, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass durch die negative Bewertung ein finanzieller Schaden entstanden ist, beispielsweise durch Umsatzeinbußen oder Kundenverluste.

Hierbei spielt auch der Nachweis der Kausalität zwischen Bewertung und Schaden eine zentrale Rolle. Ein spezialisierter Anwalt kann Unternehmen dabei unterstützen, die erforderlichen Beweise zu sichern und vor Gericht einzubringen.

Prävention: Aktives Bewertungsmanagement

Neben der rechtlichen Verfolgung von unzulässigen Bewertungen sollten Unternehmen auch präventiv tätig werden. Aktives Bewertungsmanagement kann dazu beitragen, das Risiko negativer Bewertungen zu minimieren. Dies umfasst:

  • Kundenzufriedenheit verbessern: Zufriedene Kunden hinterlassen eher positive Bewertungen. Daher sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie auf Kundenbedürfnisse eingehen und bei Problemen schnell Lösungen anbieten.
  • Positive Bewertungen fördern: Unternehmen können ihre zufriedenen Kunden aktiv dazu ermutigen, positive Bewertungen zu hinterlassen, um die Gesamtbewertung zu verbessern.
  • Schnelle Reaktionen auf Kritik: Eine zeitnahe und professionelle Antwort auf negative Bewertungen zeigt potenziellen Kunden, dass das Unternehmen offen für Kritik ist und bemüht ist, Lösungen zu finden.

Fazit: Rechtliche Schritte gezielt und überlegt einleiten

Negative Bewertungen im Internet können für Unternehmen ein ernsthaftes Problem darstellen. Wenn diese jedoch falsche Tatsachenbehauptungen enthalten oder beleidigend sind, haben Unternehmen rechtliche Möglichkeiten, um sich zu wehren. Dabei ist es wichtig, strukturiert und überlegt vorzugehen. Ein erfahrener Anwalt für Presserecht kann helfen, die Erfolgschancen eines rechtlichen Vorgehens zu prüfen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.

Für Unternehmer gilt: Schnell handeln, aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen genau prüfen. Nur so können unnötige Auseinandersetzungen vermieden und die Reputation des Unternehmens wirksam geschützt werden.