Norderstedt (em/sw) Bei einer Scheidung oder im Erbschaftsfall mit Immobilienvermögen sollten Sie wissen, wem welches Vermögen zusteht. Vermögensaufteilung? Haus verkaufen? Worauf sollte ich achten? Sowohl bei einer Trennung als auch bei einer Erbschaft haben die Beteiligten häufig viele Fragen. „Vor allem wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist, gibt es einige wichtige Entscheidung zu treffen, bei denen Ihnen ,Krone Immobilien‘ mit Rat und Tat zur Seite steht“, so Rüdiger Wulf, zertifizierter Immobilienmakler und Diplom-Sachverständiger für die Immobilienbewertung. Die Scheidungsimmobilie: In Ehegemeinschaften werden oft hohe Werte an Vermögen geschaffen. Oftmals handelt es sich dabei um Immobilien und Grundstücke. Wer darf im Trennungsjahr im Haus wohnen bleiben, wer bekommt das Haus und lohnt sich der Hausverkauf, sind in dem Zusammenhang nur ein paar Aspekte, die genau betrachtet werden müssen. Es muss weiterhin geklärt werden, wer im Haus wohnen bleibt, da derjenige in der Regel auch die Unterhaltskosten der Immobilie weiterträgt. Weitere Punkte sind die Nutzungsentschädigung für den Eigentumsanteil und die monatlichen Kreditraten, die ja weitergezahlt werden müssen. Einigen sich die Ehegatten bei einer Scheidung nicht einvernehmlich, bleibt am Ende nur die Zwangsversteigerung. Wie funktioniert der Zugewinnausgleich ist in diesem Zusammenhang eine weitere Frage, bei deren Beantwortung das Vermögen insgesamt und der Vermögenszuwachs während der Ehe betrachtet werden muss. „Ein Hausverkauf kann die Vermögensaufteilung um einiges erleichtern und späteren Streitigkeiten um die Immobilie vorbeugen“ versichert Helke Wulf, zertifizierte Diplom-Sachverständige. Bevor der letzte Ausweg, die Zwangsversteigerung der Immobilie unausweichlich wird, muss zur Schonung des gemeinschaftlichen Vermögens immer der Verkauf der Immobilie Vorrang haben. In vielen Fällen fehlt es beiden Partnern an den finanziellen Möglichkeiten, das Haus zu behalten und den anderen Partner dafür auszuzahlen. Wenn Sie sich hingegen für den Verkauf entscheiden, gestaltet sich die Situation einfacher: Sie veräußern die gemeinsame Immobilie an einen Dritten und teilen den Verkaufserlös anschließend untereinander auf. Gleichzeitig lässt sich auch der Immobilienkredit ablösen. Doch was passiert, wenn der Partner das Haus nicht verkaufen möchte? „Das ist der Zeitpunkt, wo Themen wie Trennungsjahr und Teilungsversteigerung ins Spiel kommen“, erläutert Rüdiger Wulf. Eine Teilungsversteigerung dient dem Zweck, bei einer Scheidung das Haus in teilbares Vermögen umzuwandeln. Dabei ordnet das Gericht die öffentliche Versteigerung der Immobilie an, ähnlich einer Zwangsversteigerung. Solch eine Versteigerung stellt aber nur in letzter Instanz eine sinnvolle Lösung dar, wenn sich die Partner nicht einigen konnten. Die scheidenden Eheleute sollten sich im Klaren darüber sein, dass in so einem Fall meist nicht der beste Preis für die Immobilie erzielt wird. Daher ist der einvernehmliche Hausverkauf stets zu empfehlen, um Verluste zu vermeiden. „Aufgrund unserer Qualifizierung helfen wir Ihnen dabei, den Hausverkauf im Scheidungsfall so stressfrei und zeitnah wie möglich abzuwickeln“, versichert Rüdiger Wulf, der nicht nur Geschäftsführer von Krone Immobilien ist, sondern auch Gründer der Sachverständigengemeinschaft Wulf & Kollegen, einem Zusammenschluss zertifizierter Immobiliengutachter. Die Erbschaftsimmobilie „Sie wollen ein geerbtes Haus oder eine geerbte Wohnung verkaufen? Informieren Sie sich gerne bei uns wie wir Sie bei allen Schritten unterstützen können.“ Krone Immobilien fungiert als Ratgeber für Alleinerben und Erbengemeinschaften. Mit einem Nachlass übernehmen sie auch Verantwortung, da mit dem Erbfall alle Rechte und Pflichten auf die Erben übergehen, so dass zum Trauern oft wenig Zeit bleibt. Wichtige Fragen müssen geklärt, Formalitäten erledigt und Fristen eingehalten werden – und das in einer Situation, die nicht nur schmerzlich, sondern für die meisten Erben auch völlig neu ist. Das Ziel muss sein immer eine möglichst rasche, friedliche und umfassende Einigung zu finden. Denn nur so lässt sich verhindern, dass zum persönlichen Verlust noch ein finanzieller Schaden hinzukommt, etwa durch einen langjährigen Rechtsstreit, eine Zwangsversteigerung oder den Wertverfall einer ungenutzten Immobilie. „Wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen wollen, sollten Sie zunächst umgehend klären, ob und in welcher Höhe der Nachlass durch Hypotheken o. Ä. belastet ist. Ganz wichtig ist auch, zeitnah den aktuellen Verkehrswert des Hauses ermitteln zu lassen, am besten durch einen erfahrenen, neutralen Makler mit der Zusatzqualifikation Immobiliensachverständiger, wie es bei uns der Fall ist“, sagt Rüdiger Wulf, zertifizierter Immobilienmakler und zertifizierter Immobiliensachverständiger. Ob im Falle eines Alleinerben oder einer Erbengemeinschaft, Themen wie Erbfolge, Pflichtteilsanspruch, Erbschein, Testament, überschuldeter Nachlass, Umschreibung im Grundbuch, Teilungsversteigerung, großer Sanierungsbedarf oder hohe Instandhaltungskosten sind nur einige Aspekte, die detailliert betrachtet werden müssen. Ganz wichtig ist auch die Klärung, wie die Zeit bis zur Ausstellung des Erbscheins, was durchaus einige Monate dauern kann, sinnvoll genutzt werden kann. Daneben sind häufig Immobilien zu bewerten, die noch im Miteigentum einer ungeteilten Erbengemeinschaft d.h., im Gesamthandseigentum, stehen. Welche Leistungen bietet Krone Immobilien im Erbschaftsfall an? „Wir unterstützen Sie, wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen wollen oder einen neutralen Experten für die notwendige Immobilienbewertung brauchen. Auch bei anderen Formalitäten rund um den Hausverkauf stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, etwa wenn es um die Sondierung des Immobilienmarktes geht, den Energieausweis oder die Räumung und Reinigung der Immobilie“, sagt Rüdiger Wulf. „Weil wir wissen, dass die Zeit oft knapp ist und Erben trotz ihrer Trauer schnell wichtige Entscheidungen treffen müssen, lassen wir Sie nicht warten, sondern handeln rasch und stets im Sinne der Erben. Wir helfen Ihnen Fallstricke und Fehler zu vermeiden.“ „Wir sind für Sie da“ Krone Immobilien ist im Umgang mit „Erbschaftsimmobilien“ bestens vertraut. „Profitieren Sie von unserem reichen Erfahrungsschatz und lassen Sie sich beim Immobilienverkauf kompetent beraten. Aufgrund der umfangreichen Marktkenntnis, der Immobilienexpertise und langjährigen Tätigkeit am Immobilienmarkt sind wir in der Lage, Ihr Haus oder Ihre Wohnung optimal zu vermarkten.“ Als zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen sie nicht nur Gutachten gemäß § 194 BauGB und der ImmoWertV, oder gutachterliche Stellungnahmen, sogenannte Kurzgutachten, sondern setzen ihr Know-how gerade auch für die Wertermittlung von zum Verkauf stehender Häuser und Wohnungen ein. „Ein unschlagbarer Vorteil für Sie als Verkäufer, der Ihnen einen stressfreien Immobilienverkauf garantiert. Die professionelle Vermarktung, hochwertige Fotos, Exposés, 360- Grad Rundgänge und ergänzende Dienstleistungen tragen ihren Teil dazu bei."