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Dr. Nolte Datenschutz & QM
Das müssen Unternehmer jetzt über das Hinweisgeberschutzgesetz wissen
20.12.2023
Artikel
Unternehmensverband Unterelbe-Westküste e.V.
Stimmung der Arbeitgeber auf einem historischen Tief
20.12.2023
Behörde für Kultur und Medien
Konferenz für die Verwaltung des Internets: ICANN tagt im CCH vom 21.bis 26.Oktober
18.10.2023
Kreis Segeberg
i-Kfz 4 benötigt noch Zeit - Noch keine Erleichterung bei Zulassungen
Kreis Segeberg. Die Zulassungsstellen der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein nutzen bislang für die Stufen 1-3 einen in Schleswig-Holstein entwickelten Dienst. Mit Blick auf Stufe 4 hat das Verkehrsministerium des Landes Schleswig-Holstein zusammen mit dem IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) entschieden, den durch das Land Baden-Württemberg zur Nachnutzung angebotenen Dienst zu nutzen. Diese Nachnutzung erfolgt im OZG-Kontext (Online-Zugangsgesetz) und im Rahmen der bundesweit gewünschten Nachnutzungsstrategie „EfA“ (Einer für Alle). Mit dieser Strategie sollen Online-Dienste im OZG-Kontext möglichst bundesweit einheitlich entwickelt und allen Behörden angeboten werden.
Es soll somit vermieden werden, dass im föderalen System jede zuständige Behörde für sich Dienste entwickeln muss. Den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen können somit weitestgehend einheitliche Dienste, unabhängig vom Wohnort, angeboten werden.
Der ITV.SH übernimmt für die Kommunen
01.09.2023
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