Bad Segeberg (INSM/MIT) Schon seit geraumer Zeit wächst der Druck aus Brüssel. Europäische Kommission und EU-Parlament stellen sich vor, dass bis zum Jahr 2020 verbindlich 40 Prozent der Aufsichtsratsposten in börsennotierten Unternehmen mit Frauen besetzt sein sollen. Die großkoalitionäre Bundesregierung hat die Pferde schon entsprechend gesattelt.

Die gesetzliche Frauenquote, auch wenn sie erst nur eine recht kleine Elite der Unternehmenswelt betrifft, ist ein ordnungspolitischer Sündenfall von ähnlicher Qualität, wie der Mindestlohn. Sie ist ein Anschlag auf unternehmerische Freiheit und Eigentum.

Zur Begründung der Quote wird oft das ökonomische Argument angeführt, dass Unternehmen, deren Aufsichtsrat überdurchschnittlich viele Frauen angehören, die besseren Entscheidungen träfen. Denn Frauen hätten die größere soziale Kompetenz, wirkten ausgleichend und seien kreativer. Mag alles sein doch ein signifikanter positiver Effekt auf den Unternehmenserfolg hat sich in wissenschaftlichen Studien nicht wirklich belastbar nachweisen lassen. Dass der Aufsichtsrat in Folge einer Frauenquote an Kompetenz verliert, ist gerade in Fachgebieten unausweichlich, in denen traditionell nur wenige Frauen vertreten sind, insbesondere im Ingenieurwesen und in den Naturwissenschaften. Woher soll eine Branche, die nur 20 Prozent Frauen beschäftigt, 30 Prozent hochqualifizierte weibliche Aufsichtsratsmitglieder nehmen? Die Quote schwächt mithin die Unternehmen und die Volkswirtschaft insgesamt.

Den Frauen fehlt es bisher am Mittelbau, also einer Generation von Führungspersönlichkeiten mit Vorstandserfahrung, die aus dem operativen Geschäft in die Kontrolle wechseln können. Eine solche Schicht muss erst einmal heranwachsen. Das allerdings ist kaum möglich, weil Frauen zumal Mütter oftmals nicht in derselben Weise wie Männer an einer Karriere interessiert sind und die damit häufig verbundenen persönlichen Entbehrungen nicht tragen wollen. Dann allerdings gibt es sowieso kein Problem und schon gar keinen Handlungsbedarf.

Mit welchem Recht wolle sich der Staat wohl in die Präferenzen und die Lebenswegplanung der Bürgerinnen einmischen? Hatten wir das nicht schon einmal in der DDR? Man sollte den privaten Initiativen eine Chance lassen, statt noch über das Gegebene hinaus mit der Brechstange der Regulierung Gesellschaftspolitik betreiben zu wollen. Gute Politik besteht darin, soziale Trends zu erkennen, sie aufzugreifen und ihnen einen geeigneten Rahmen zu geben. Was über ein solches Nachvollziehen hinausgeht, ist eine Anmaßung. Und im Fall der Frauenquote ist es für die Begünstigten sogar eine Peinlichkeit.

Foto: Hans-Peter Küchenmeister, Pressesprecher der MIT Kreis Segeberg, HPK@MIT-Kreis-Segeberg.de