Bad Segeberg (MIT/lm) „Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen in sogenannten Kommunalunternehmen wird immer mehr zu einem Risiko für die Steuerzahler“, das erklärt Dr. Aloys Altmann, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, bei der Vorlage des Schwarzbuches 2014. „Schon heute verbergen sich in den Büchern der Kommunalunternehmen insgesamt höhere Schulden, als in den Kernhaushalten der Kommunen. Längst nicht alle Aktivitäten dienen dem eigentlichen Unternehmenszweck und sind profitabel. Deshalb steigt das Risiko für die Steuerzahler, aus misslungenen Rekommunalisierungen und wirtschaftlichen Fehleinschätzungen in die Haftung genommen zu werden.“

Mit unserem Schwarzbuch wollen wir nicht nur nach hinten schauen, sondern den Blick nach vorne richten, um Fehlplanungen und unwirtschaftliche Mittelverwendung nach Möglichkeit zu verhindern“, mahnt Altmann. Weitere Kritik des Verbandes richtet sich gegen die Planungen zur Sanierung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein: „Mit der Ankündigung, notfalls auch weitere Mittel bereitstellen zu wollen, hat die Politik die vollkommen falschen Signale gesetzt! Statt eines geöffneten Geldbeutels brauchen wir feste Korsettstangen, mit denen die Projektverantwortlichen diszipliniert werden. Sonst droht das größte Investitionsprojekt des Landes auch zum größten Verschwendungsfall im Norden zu werden“, beklagt Altmann.

Kommunalunternehmen werden nicht nur zum Risiko für die Steuerzahler, sondern auch zur Konkurrenz für den Mittelstand, wenn das beabsichtigte Landesgesetz zur Stärkung der Kommunalwirtschaft verabschiedet wird.

Der Staat muss schon gewährleisten, dass die Leistungen der Daseinsvorsorge erbracht werden. „Die Leistungen selbst sollen aber wegen des geltenden Subsidiaritätsprinzips wesentlich durch privatwirtschaftliche Unternehmen angeboten werden“, meint Gunnar Becker, stellvertretender Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) im Kreis Segeberg. Im Interesse der Effizienz des Leistungsangebots ist dabei auf gerechten und transparenten Wettbewerb zu achten. Mit dem Gemeindewirtschaftsrecht unvereinbare Aktivitäten von Kommunen sind daher konsequent zu beanstanden. Sind öffentliche und private Unternehmen auf demselben Markt tätig, so müssen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

In der aktuellen Fassung sollen die Kommunen über ihren Bedarf hinaus wirtschaftlich tätig werden können. Das mag für die Beteiligung an Windkraftanlagen und Solarparks sowie beim Breitbandausbau im direkten Bezug regional sinnvoll sein. „Bei kommunalen Imageentscheidungen sehen wir aber erhebliche Risiken für Fehlspekulationen, die den Bürgern später teuer zu stehen kommen und die mittelständische Wirtschaft benachteiligen können“, befürchtet Becker.

Foto: Gunnar Becker, stellvertretender Vorsitzender der Mittelstandsvereinigung (MIT) Kreis Segeberg, Gunnar.Becker@MIT-SE.de