In diesem Jahr ist die Anzahl der Steuererhöhungen in Schleswig-Holstein trotz der
angespannten Haushaltslage in vielen Kommunen leicht rückläufig. Einer Umfrage der IHK
Schleswig-Holstein zufolge erhöhten 2021 insgesamt 17 der befragten Gemeinden ihre
Gewerbesteuerhebesätze. Dies entspricht einem Anteil von 8 Prozent. Im vorigen Jahr waren es
noch 11 Prozent. Lediglich zwei Gemeinden senkten 2021 ihre Gewerbesteuerhebesätze. Bei
der Grundsteuer B erhöhten 15 ihre Hebesätze (2020: 17 Prozent). Hier gab es nur eine Senkung.

„Jetzt geht es darum, die Weichen für die Zukunft zu stellen, um wirtschaftliches Wachstum zu
ermöglichen. Dazu gehören vor allem gute steuerliche Rahmenbedingungen und damit auch
konstant niedrige Hebesätze“, sagt Friederike C. Kühn, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein.
Gleichzeitige begrüße Kühn die Anstrengung vieler Gemeinden, bei angespannter Haushaltslage
nicht reflexartig die Gewerbesteuer zu erhöhen. Neben einem klaren ‚Nein‘ zu Steuererhöhungen
bedürfe es einer soliden Gemeindefinanzierung, damit Kommunen in Krisenzeiten und bei der
Übernahme neuer Aufgaben nicht auf die Gewerbesteuer als Steuereinnahme zurückgreifen.
Kühn: „Vielen Betrieben steckt die Corona-Krise noch immer in den Knochen. Wie wichtig
finanzieller Freiraum für sie ist, hat die Pandemie gezeigt. Der Puffer ist in den meisten
Unternehmen aber aufgebracht. Es ist wichtig, dass sie jetzt die Gelegenheit bekommen, ihr
Eigenkapital wieder zu stärken. Daher: Finger weg von Steuererhöhungen!“

Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz in Schleswig-Holstein steigt 2021 leicht auf 366
Prozent (2020: 365 Prozent). Dabei liegt die Spannweite zwischen 285 Prozent in der Gemeinde
Bosau und 450 Prozent in Kiel und Lübeck. Im Bereich der Grundsteuer B erhöht sich der
Hebesatz in Schleswig-Holstein um durchschnittlich vier Punkte im Vergleich zum Vorjahr. Er liegt
nun bei 383 Prozent. Das Hebesatzgefälle bei der Grundsteuer B schwankt zwischen 250
Prozent in der Gemeinde Rellingen und 700 Prozent in Glücksburg.

Die IHK Schleswig-Holstein, die Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs Flensburg, Kiel und
Lübeck, befragt jährlich Gemeinden ab 2.000 Einwohner zur Höhe der Realsteuerhebesätze der
Gewerbesteuer und Grundsteuer B. Diese betrifft alle Grundstücke mit Ausnahme von land- und
forstwirtschaftlichem Vermögen, für das die Grundsteuer A gilt. Mit einer daraus resultierenden
Übersicht gibt sie ansässigen, aber auch ansiedlungs- und umsiedlungsinteressierten
Unternehmen eine standortpolitische Orientierungshilfe. Den Realsteueratlas 2021 gibt es als
Download im Internet: www.ihk-sh.de/realsteueratlas.