Hamburg (em) Handwerkskammerpräsident Hjalmar Stemmann äußert sich zur heute verabschiedeten Novelle des Straßenverkehrsgesetzes: „Der Gesetzgeber hat eine Weiterentwicklung der Regelungen für das Parken von in Bewohnerparkgebieten ansässigen Betrieben nicht berücksichtigt. Das ist enttäuschend und unverständlich, zumal dieses Anliegen im Oktober 2023 von der Mehrheit des Bundesrates unterstützt wurde.

Kurz: keine Rückendeckung für das Quartiersparken vom Bund. Für die Verkehrsbehörde heißt das jetzt, mehr denn je jeden nur möglichen Ermessensspielraum bei der Vergabe von Park-Ausnahmegenehmigungen zu Gunsten der betroffenen Betriebe auszunutzen. Denn es steht nicht weniger als deren Verdrängung aus den Quartieren auf dem Spiel. Eine enge, an den Bedarfen des ansässigen Handwerks orientierte Praxis auf Hamburg-Ebene muss nun das Defizit in der Bundesgesetzgebung im Sinne des Wirtschaftsverkehrs ausgleichen.“